Die Gründe für die Installation von Videoüberwachung im Haus oder auf dem Privatgrundstück sind vielfältig. Ob als Teil des Smart-Home-Einbruchschutzes oder zur Steigerung des Sicherheitsgefühls – Überwachungskameras spielen eine wichtige Rolle. Die Videoüberwachung für Ihr Zuhause ergänzt die mechanische Sicherheitstechnik und kann dazu beitragen, Einbrecher abzuschrecken.
Die Prävention von Straftaten sowie die Aufklärung durch Tätererkennung und Dokumentation des Tathergangs sind entscheidende Argumente für Videoüberwachung. Sie dient nicht nur der Verhinderung von Einbrüchen, sondern auch der Ermittlung bei Vandalismus oder anderen Straftaten. Videoaufnahmen können als Beweismittel in strafrechtlichen Untersuchungen dienen und potenzielle Kriminelle abschrecken. Darüber hinaus bieten Überwachungskameras Sicherheit in den eigenen vier Wänden.
Die rechtliche Möglichkeit, eine Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück zu installieren, besteht, doch unterliegt dies strikten Vorgaben. Eine Kamera darf nur das eigene Grundstück erfassen und keine Bereiche außerhalb davon aufzeichnen, wie das Haus des Nachbarn oder öffentliche Gehwege. Tonaufnahmen sind generell nicht gestattet.
Die Auswahl der richtigen Kamera und deren Installation sind entscheidend. Obwohl schwenkbare Kameras eine gewisse Flexibilität bieten können, ist es vorteilhafter, eine fest installierte Kamera zu verwenden, um sicherzustellen, dass ausschließlich das eigene Grundstück überwacht wird. Durch die Schwenkfunktion könnte nämlich versehentlich auch der Bereich außerhalb des Privatgrundstücks erfasst werden. Eine solche Ausrichtung kann als Überwachungsdruck auf Nachbarn wahrgenommen werden, was wiederum zu Konflikten führen kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Installation einer Videoüberwachungskamera am Haus eine Verantwortung des Eigentümers ist. Diese muss im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und den Rechten der Nachbarn stehen, damit die Privatsphäre anderer Personen respektiert wird.
Ja, es ist erlaubt, eine Kamera-Attrappe auf dem eigenen Privatgrundstück zu installieren. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass auch die Kamera-Attrappe nicht auf öffentliche Bereiche oder andere Grundstücke gerichtet ist, da dies einen unzulässigen Überwachungsdruck erzeugen könnte. Wenn Sie keine direkte Videoüberwachung auf Ihrem Privatgrundstück durchführen möchten, kann eine Kamera-Attrappe eine ideale Abschreckung sein. Ein weiterer Vorteil einer Kamera-Attrappe besteht darin, dass keine Schildpflicht für die Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück besteht.
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